Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwarewartung

§ 1 Vertragsgegenstand


(1) Sal.A übernimmt durch verbindliche Beauftragung des Kunden die Pflegeleistungen für die von Sal.A angebotenen Softwareprodukte.
(2) Die Pflegeleistung erfolgt unter Berücksichtigung der marktüblichen Kriterien und umfasst die Fehlerbeseitigung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Sal.A behält sich vor, Fehlerbeseitigung durch Überlassung einer neuen Programmversion vorzunehmen, ggf. durch Bereitstellung von Updates.
(3) Auftretende Störungen und Schäden sind Sal.A unverzüglich unter Übergabe der zur Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen, Informationen und ggf. dazu benö-tigten Datenbestände zu melden.
(4) Sal.A wird den Kunden in der Zeit von Montag bis Freitag (von 9:00 – 17:00 Uhr) telefonisch unterstützen.
(5) Die Installation der von Sal.A vertriebenen Anwendungskomponenten sowie der entsprechenden Upgrades und Updates erfolgt durch den Kunden selbst durch von ihm benannte Mitarbeiter bzw. Ansprechpartner. Support und Serviceleistungen bezüglich Installation und Konfiguration können durch Sal.A kostenpflichtig erfol-gen.
(6) Die Weitergabe von Produktverbesserungen und Produktveränderungen erfolgt auf den vereinbarten Datenträgern für die jeweils freigegebene Betriebssystemversion. Die aktuellen Produktbeschreibungen werden von Sal.A in jeweils gültiger Fassung dem Kunden zur Verfügung gestellt.
(7) Nicht zu der vertraglich vereinbarten Pflegeleistung gehören:
a) Die Unterstützung und Beratung bzgl. kundenspezifischer Software, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Software steht.
b) Die Pflege von Versionen der vertragsgegenständlichen Software, die älter als 1 Release sind. Die Pflege dieser älteren Versionen ist kostenpflichtig.
(8) Für Wartungsvertrags-Kunden erbringt Sal.A seinen Online Support:

a) ohne Berechnung eines Entgeltes auf die Leistungen:
 - Diagnose und Behebung von Fehlern
- Installation von Upgrades von Anwendungen für die bei Sal.A ein Wartungs-vertag abgeschlossen wurde.
b) mit Berechnung eines Entgeltes in der Höhe von 50% auf den aktuell ausgewiese-nen Preis auf die Leistungen:
 Telefonische Beratung, Einweisung sowie Installation von Updates von An-wendungen für die bei Sal.A ein Wartungsvertag abgeschlossen wurde.

(9) Für Betriebssysteme und andere Softwareprodukte wird kein Support übernommen.

§ 2 Fehler


(1) Festgestellte Fehler der Leistung bzw. Teilleistung der vertragsgegenständlichen Software sind nach folgenden Fehlerklassen zu unterscheiden:



Fehlerklasse 1:

 Fehler, die aus der Anwendungskomponente heraus nicht behebbar sind und bei denen Hardwarefehler des Rechners und eventueller Peripheriegeräte als Ursa-che dafür ausgeschlossen werden können.
 Die Behebung der Störung ist nur durch Neustart oder gravierenden Eingriff in das System möglich [z. B. Programm lässt sich nicht starten, Programm stürzt ständig ab, Datenbank lässt sich nicht öffnen, Benutzer (User) kann sich nicht anmelden, Teilnehmerregistrierung funktioniert nicht].
 Die Anwendungskomponente entspricht in wesentlichen Teilen nicht der Leis-tungsbeschreibung des zum Zeitpunk des Erwerbs durch den Kunden gültigen Datenblattes bzw. verbindlichen Angebotes der Sal.A und erfüllt nicht die ge-forderte Funktionalität und Leistung.

Fehlerklasse 2:

 Fehler, die aus der Anwendungskomponente heraus behebbar sind, jedoch eine wesentliche Behinderung darstellen.

Fehlerklasse 3:

 Fehler, die sporadisch auftreten und keine gravierenden Folgen bzw. Behinde-rungen für den Betrieb der Anwendung bringen.

(2) Der Kunde teilt Sal.A jeden festgestellten Fehler schriftlich bzw. per E-Mail innerhalb der Arbeitszeiten Mo-Fr zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr mit. In dringenden Fällen kann die Fehlermeldung zunächst mündlich erfolgen, diese muss aber spätestens bis Ablauf des dritten Werktages nach der Fehlermeldung schriftlich oder per E-Mail be-stätigt werden. In den nachfolgend für die Fehlerklassen 1 und 2 festgelegten Reak-tionszeiten werden zuständige Sal.A Mitarbeiter mit kundenseitig benannten Be-treuern der Anwendungskomponenten erste Ansätze zur Fehlerbeseitigung abspre-chen:
 Fehlerklasse 1 – Reaktionszeit: 4 Stunden
 Fehlerklasse 2 – Reaktionszeit: 8 Stunden
Jeweils gültig innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten.
 Die Fehler der Klasse 3 werden im Rahmen des Pflegereleases beseitigt.
(3) Sal.A wird dem Kunden die voraussichtliche Dauer der Fehlerbeseitigung mitteilen.
(4) Fehler im Sinne des § 2 sind nicht:
 Fehlermeldungen, die auf Bedienungs- und/oder Hardwarefehler zurückzufüh-ren sind.
 Gleiches gilt für Störungen und Schäden, die durch Nichtleistung oder Fehler der Stromversorgung, durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, mangel-hafte Hardware oder sonstige, von Sal.A nicht zu vertretende Einwirkungen ver-ursacht werden.

§ 3 Datensicherung


(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Installation und dem Betreiben der Anwen-dungskomponenten eine zuverlässige Sicherung seiner Gesamtdaten täglich derart sicherzustellen, dass gegebenenfalls die gesicherten Daten möglichst kurzfristig dem Gesamtsystem zur Verfügung gestellt werden.

§ 4 Pflegevergütung


(1) Die Softwarepflege und –betreuung erfolgt gegen die vereinbarten Vergütungen.
(2) Bei Abschluss des Vertrages nachträglich, bei bereits laufender Installation und somit nach Erwerb der Software, erfolgt die Berechnung nach der Listenverkaufs-preisliste, die für die zu wartende Software-Version gilt bzw. gegolten hat – sog. späterer Abschluss.
(3) Dieser Betrag ist ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer jährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus fällig und sofort zahlbar. Er wird durch Rechnung angefordert.
(4) Eine Erhöhung oder Senkung der Pflegegebühr wird durch die allgemeine Preisent-wicklung von Softwarelizenzen im Markt bestimmt. Sie darf erstmals ab dem 2. Ver-tragsjahr einmal jährlich erfolgen. Die maximale Preiserhöhung bzw. -senkung pro Jahr wird auf 5% der Wartungsgebühr begrenzt.
(5) Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er diesen Wartungsvertrag innerhalb von 6 Wochen nach Ankündigung der Preiserhö-hung mittels qualifiziert elektronisch signierten oder eingeschriebenen Briefs an die Sal.A zum Vertragsende kündigen kann.

§ 5 Dauer des Vertrages


(1) Der Vertrag läuft über 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht bis 3 Monate vor Vertragsablauf der Softwarepflegevertrag fristgemäß von einem der Vertragspartner gekündigt wird.

§ 6 Übertragung der Softwarepflege


(1) Sal.A kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen fachkundigen Dritten übertragen. Der Kunde kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mit-teilung widersprechen.

§ 7 Verschwiegenheitsverpflichtung


(1) Sal.A behandelt sämtliche Informationen, personenbezogene Daten und Unterlagen vertraulich, die ihr oder Mitarbeitern im Bereich des Kunden und mit ihm verbun-denen Unternehmen bekannt werden und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse bzw. schutzbedürftige Daten darstellen.
(2) Sal.A wird solche Informationen, Daten oder Unterlagen in keiner Form nutzen oder verwerten. Gleichzeitig hält Sal.A sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdaten-schutzgesetz ein und wird auch ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Laufzeit und nach Ende des vorliegenden Vertrages weiter.

§ 8 Nebenbestimmungen, Rechtswirksamkeit


(1) Nebenabreden, Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-form. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll vielmehr durch eine andere ersetzt werden, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien nach Möglichkeit gerecht wird.

§ 9 Gerichtsstand


(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien für alle sich aus diesem Vertrags-verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Sal.A iT-Services GmbH.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Recht ist ausgeschlossen.


Stand: Oktober 2011
Copyright by Sal.A iT-Services GmbH, Berlin

Adresse

Albertstrasse 12 · D-10827 Berlin

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